Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle 2007
Das Jahr 2007 wurde von der Europäischen Union zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle erklärt.Es hatte folgende Zielsetzungen:
- Sensibilisierung für das Recht auf Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung unabhängig vom Geschlecht, "Rasse", ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung
- Stärkung einer besseren Teilhabe von unterrepräsentierten Gruppen an der Gesellschaft
- Betonung der Vorteile von Vielfalt aufgrund des Geschlechts, der "Rasse", der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung
- Sensibilisierung für gute Beziehungen zwischen allen gesellschaftlichen Gruppierungen, insbesondere zwischen jungen Menschen
Um diesen Zielen gerecht zu werden, sollten die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene Maßnahmen durchführen. Zu diesem Zweck erhielt jeder Mitgliedstaat von der Europäischen Kommission einen bereits festgelegten Finanzierungsbetrag für seine Maßnahmen, der bis zu 50% der Finanzierung des gesamten Maßnahmenpakets abdeckte. Der Finanzierungsbeitrag der Europäischen Kommission für Österreich hat € 215.250 betragen.
In den Aktivitäten der Mitgliedstaaten sollten sich folgende Schlüsselthemen widerspiegeln:
- Rechte: Sensibilisierung der öffentlichen Meinung im Hinblick auf das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sowie auf die Problematik der Mehrfachdiskriminierungen.
- Vertretung: Anreize zu einer Debatte über die Möglichkeiten zur besseren gesellschaftlichen Einbindung von Gruppen mit Diskriminierungsopfern sowie zu einer ausgewogenen Beteiligung von Frauen und Männern.
- Anerkennung: Erleichterung und Würdigung von Vielfalt und Gleichbehandlung.
- Achtung: Förderung einer toleranteren und solidarischeren Gesellschaft.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hatte sich als federführende Stelle für das Europäische Jahr 2007 dafür entschieden, den Schwerpunkt einerseits auf die Bewusstseinsbildung der Bevölkerung für die Akzeptanz von Vielfalt und Chancengleichheit und gegen Diskriminierung zu legen, andererseits sollten die Rechte und deren Durchsetzung, die für von Diskriminierung Betroffene wichtig sind, in der Öffentlichkeit verstärkt transportiert werden.
Aus diesem Grund führte das BMWA eine Informationskampagne durch, die aus einem TV-Spot, Hörfunkspots, einer Broschüre zur Chancengleichheit und einem Flyer, dieser Internetseite und einem Event bestand.
Im ABSCHLUSSBERICHT finden sie eine Zusammenfassung über die vom BMWA durchgeführten Aktivitäten sowie Aktivitäten, die von den Bundesländern durchgeführt wurden.
Veranstaltungen der Europäischen Kommission sowie der Mitgliedstaaten finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission.



