RL 2000/78/EG

des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beruf und Beschäftigung vom 27. November 2000 ("Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie")

Die Richtlinie verbietet Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.

Sie gilt für die Bereiche Beruf und Beschäftigung.

RL200078EG.pdf

Schriftgröße