Antidiskriminierungsrecht für RichterInnen, StaatsanwältInnen und RechtsanwältInnen

Durchgeführt von: Boltzmann Institut für Menschenrechte 
Finanziert von: EK und BMJ sowie Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
2003/2004


Im Rahmen dieses einjährigen EU Projekts, das im Dezember 2004 abgeschlossen werden konnte, veranstaltete das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Justiz und dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag insgesamt fünf Seminare für Richter/innen, Staatsanwält/innen und Rechtsanwält/innen sowie Richteramts- und Rechtsanwaltsanwärter/innen. Inhaltlicher Schwerpunkt der einzelnen Veranstaltungen war das neue Gleichbehandlungsgesetz sowie andere rechtliche Bestimmungen zum Schutz  vor Diskriminierung.
Durch diese Seminare sollte nicht nur eine effektive Anwendung von gesetzlichen Schutzbestimmungen gegen Diskriminierung erzielt werden, sondern auch eine spezielle Sensibilisierung sowie ein verbessertes Problembewusstsein seitens der Richter/innen und Rechtsanwält/innen gefördert werden. Die Referent/innen setzten sich aus Expert/innen von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, der Justiz, der Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie spezialisierter NGOs zusammen.

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